Staatliche Beihilfen |
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Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
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Jede im deutschen Rechtsstaat lebende Person hat auf Grund des verfassungsrechtlich manifestierten Rechtsstaatsprinzips einen grundrechtlich verbürgten Anspruch auf rechtliches Gehör. |
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Beratungshilfe im Sinne des Beratungshilfegesetzes versteht sich als Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, durch Rechtsanwälte oder das Amtsgericht in Angelegenheiten des Zivil-, Verwaltungs-, Verfassungs- und Sozialrechts (vgl. §§ 1ff BerHG). |
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Die Prozesskostenhilfe versteht sich als das Pendant zur Beratungshilfe in gerichtlichen Auseinandersetzungen. |
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